Seit 2005 gehört sie erneut dem Bundestag an und ist hier innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Ulla Jelpke ist über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag eingezogen.
Rede auf der Protestkundgebung gegen
die NATO-Sicherheitskonferenz
Sa., 09.02.2008:
Über 5000 Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner demonstrierten am 8. und 9.
Februar in München gegen die 44.Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik,
auf der rund 250 Politiker und Militärs vor allem der NATO-Staaten ihre
völkerrechtswidrigen Kriege planen. Ulla Jelpke sprach auf der Kundgebung auf
dem Marienplatz über den Zusammenhang von Kriegskurs nach außen und
Grundrechteabbau im Inland.
Rede von Ulla Jelpke, MdB, bei der Protestkundgebung gegen die
NATO-Sicherheitskonferenz am 9.Februar 2008 in München
Liebe Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner,
Im Mai 1968 beschloß die damalige Große Koalition aus Unionsparteien und SPD
die Einführung der Notstandsgesetze. Diese Notstandsgesetze gaben dem Staat
außerordentliche Vollmachten im Fall von Kriegen und inneren Unruhen. Sie
schränkten die demokratischen Grundrechte in einem solchen Fall massiv ein. Die
Einführung einer solchen Bürgerkriegsverfassung war eine Ursache für die
Bildung der Außerparlamentarische Opposition - der APO - von 1968.
Heute – 40 Jahre später – erleben wir eine erneute Attacke auf die
demokratischen Grundrechte. Im Namen des „Krieges gegen den Terrorismusg wird
der Rechtsstaat zum präventiven Überwachungsstaat umgebaut. Am Ende dieser
Regierungsperiode werden wir in einem anderen Staat leben – wenn wir die
Große Koalition in ihrem Amoklauf gegen die Grundrechte nicht stoppen.
Liebe Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner,
Krieg nach außen – Repression nach innen – das sind zwei Seiten der selben
Medaille.
Besonders deutlich sehen wir dies alljährlich im Februar hier in München
während der NATO-Sicherheitskonferenz. Während Kriegsstrategen und
Rüstungsprofiteure über laufende und zukünftige völkerrechtswidrige Kriege
beraten, wird München zur demokratiefreien Zone für Kriegsgegner.
Polizeiuniformen, Blaulichter und Sperrgitter beherrschen die Innenstadt.
Soldaten üben das Hausrecht im Tagungshotel Bayerischer Hof aus.
Demonstrationen werden verboten oder mit fadenscheinigen Argumenten nur außer
Sichtweite der Kriegstreiber gestattet. In den vergangenen Jahren gab es zur
Sicherheitskonferenz immer wieder Razzien in linken Zentren und zahlreiche
Festnahmen von Demonstrierenden.
Bezeichnend war die Äußerung des Konferenzorganisators Horst Teltschik vor
einem Jahr: Es sei die Tragik der Demokratie, dass hier jeder seine Meinung
öffentlich vertreten darf. In Diktaturen würde so etwas nicht passieren.
Teltschik sprach hier nur deutlicher aus, was Politiker wie Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble auch meinen. Denn an der Spitze der laufenden Attacken gegen
das Grundgesetz steht t der oberste Verfassungshüter. Öffentlich denkt
Schäuble über extralegale Hinrichtungen von Terrorverdächtigen nach. Er will
unter Folter zustande gekommene Aussagen nutzen und heißt das
US-Gefangenenlager Guantanamo gut.
Für Schäuble und die Bundesregierung ist jeder Bürger und jede Bürgerin ein
potentiell verdächtiges Sicherheitsrisiko. Mit dem im letzten Jahr
beschlossenen Vorratsdatenspeicherungsgesetz bleiben alle Verbindungsdaten von
Telefon und Internet für ein halbes Jahr gespeichert und stehen dem Zugriff von
Polizei und Geheimdiensten zur Verfügung. Das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung ist damit abgeschafft.
Mit dem in Kürze kommenden BKA-Gesetz sollen die geheime Online-Durchsuchungen
von Computern ermöglicht werden. Erlaubt wird auch das Abhören bislang
geschützter Berufsgruppen wie Journalisten und Ärzte. Auf der Strecke bleiben
dabei Patientengeheimnisse, das Zeugnisverweigerungsrecht, ein wirksamer
Informantenschutz und die Pressefreiheit sowie die Privatsspähre der
Bürgerinnen und Bürger.
Es hat nichts mit dem Kampf gegen den Terror zu tun, wenn der Datenschutz
verletzt wird. Es dient nicht unserer Sicherheit, wenn der Staat sich in die
ganz privaten Dinge der Bürgerinnen und Bürger einmischt! Im Gegenteil: wenn
wir uns gegen diese Entwicklung nicht wehren, dann werden wir Freiheit und
Sicherheit verlieren
Liebe Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner,
Eine Lehre aus dem Terrorapparat der Geheimen Staatspolizei unter dem Faschismus
war das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei in der Bundesrepublik. Mit
dem Terror-Abwehrzentrum und der Terrordatei, in denen die Erkenntnisse von
Polizei, Verfassungsschutz und zahlreichen Bundesbehörden zusammenlaufen, wurde
diese Lehre aus dem Faschismus über Bord geschmissen. Ein riesiger,
demokratisch unkontrollierter Datenkoloss wurde geschaffen. Praktisch jeder kann
durch Zufall selber einer Terrordatei laden. So, wie ein Berliner
Sozialwissenschaftler nur deswegen als angeblicher Terrorist inhaftiert wurde,
weil einige Begriffe seiner wissenschaftlichen Untersuchungen auch in den
Bekennerbriefen eine militanten gruppe auftauchten und dieser
Sozialwissenschaftler manchmal bei Besprechungen sein Handy ausschaltete.
Es ist offenbar nicht schwer, Terrorist zu werden. Zumindest sieht
Generalbundesanwältin Monika Harms das so. Denn im vergangenen Jahr schwang die
Generalbundesanwältin wieder willkürlich die Terrorismuskeule des Paragraphen
129a gegen Kritikerinnen und Kritiker der herrschenden Politik. Betroffen waren
vor allem Antimilitaristen und Globalisierungskritiker sowie türkische und
kurdische Linke.
Doch die Generalbundesanwältin erhielt mehrere schallende Ohrfeigen vom
Bundesgerichtshof. Die Razzien gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des
G8-Gipfels waren ebenso illegal wie die Einstufung von Brandanschlägen auf
parkende Bundeswehrfahrzeuge als Terrorismus. Doch auch davor gelangten 90
Prozent der 129a-Ermittlungsverfahren niemals zu einer Anklage geschweige denn
zu einer Verurteilung wegen Terrorismus. Schließlich liegt der Sinn des
Paragraphen 129a in der Kriminalisierung und Einschüchterung oppositioneller
Bewegungen sowie der umfassenden Datensammlung vor allem über linke Strukturen
und Aktivisten.
Solange die Paragraphen 129, 129a und der neue 129b gegen ausländische
terroristische Vereinigungen existieren, werden sie auch Anwendung finden.
Spätere Rügen durch den Bundesgerichtshof ändern daran nichts. Die Konsequenz
muss sein: Abschaffung der Terrorparagraphen!
Liebe Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner,
Während immer mehr deutsche Truppen zu Kriegseinsätzen ins Ausland geschickt
werden, will die Bundesregierung die Soldaten auch im Inland einsetzen. Dies ist
bislang durch das Grundgesetz verboten. Aus gutem Grund: Soldaten im Inland
bedeuteten in der deutschen Geschichte stets Unterdrückung von Demokratie und
Freiheit.
Eine neue Dimension der inneren Militarisierung erlebten wir bereits während
des G8-Gipfels vergangenen Sommer in Heiligendamm. Spähpanzer haben die
Verkehrsströme nach Demonstranten ausgeforscht. Tornados der Luftwaffe sind
mehrfach über die Protestcamps gerast und haben dabei Hunderte von Bildern
geschossen. Mit erlaubter „Amtshilfeg für die Polizei hat das nichts mehr zu
tun. Das war in meinen Augen ein klar verfassungswidriger Bundeswehreinsatz.
Verfassungswidrig war auch die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, das es der
Bundeswehr erlaubten sollte, entführte Flugzeuge abzuschießen. Das
Bundesverfassungsgericht hat hier deutlich gemacht, dass die Würde des Menschen
unantastbar bleiben muss. Nun will Bundesinnenminister Schäuble mit einer
Grundgesetzänderung solche Bundeswehreinsätze doch noch ermöglichen. Aber
Menschenwürde gehört zum Garantiebestand des Grundgesetzes. Da hilft der
Regierung also keine Verfassungsänderung. Wer trotzdem ein
Flugzeug-Abschussgesetz einführen will, zeigt damit ganz deutlich, wie wenig er
vom Grundgesetz und dem Grundrecht auf Leben und Menschenwürde hält. Das gilt
auch für Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, der schon jetzt Piloten für
solche Abschüsse bereithält. Ihr seht – die Verfassungsfeinde sitzen im
Bundeskabinett.
Um es noch mal deutlich zu sagen: Unsere Sicherheit wird weder am Hindukusch
verteidigt, noch mit mehr Olivgrün auf deutschen Straßen.
Liebe Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner,
Man muss sich bei dieser ganzen Entwicklung fragen, was die Herrschenden
eigentlich bezwecken. Es scheint ja im Moment überhaupt keine Notwendigkeit zu
geben, die Opposition quasi unter Kriegsrechtsbedingungen zu stellen. Es gibt
niemanden im Land, den die Herrschenden ernsthaft als „Gefährder einstufen
müssten, es gibt nicht die Spur einer ernsthaft systemüberwindenden
Opposition.
Aber gab es denn einen richtigen Grund für die Einführung der Notstandsgesetze
in den 1960er Jahren? Die Regierenden zögern nicht, die Basis ihrer Herrschaft
zu verbreitern, wenn sie die Gelegenheit dazu sehen.
Das ist aus Herrschaftssicht, nur allzu verständlich. Wer will ausschließen,
dass es auch in Deutschland in Zukunft größere soziale Kämpfe geben wird, in
denen der Kapitalismus an sich in Frage gestellt wird? Die neoliberale Politik
und die kommende Wirtschaftskrise erzwingen dies geradezu. Die Herrschenden
denken bei der Vorbereitung der präventiven Konterrevolution weiter als viele
der Beherrschten.
Im Unterschied zu 1968 haben wir heute mit der LINKEN eine Fraktion im
Bundestag, die konsequent gegen die Angriffe der Großen Koalition auf das
Grundgesetz eintritt. Eine Fraktion, die den Bundeswehreinsatz im Inland ebenso
ablehnt, wie denjenigen am Hindukusch. Aber das Parlament kann nur eine Tribüne
für unseren Widerstand sein. Im Bundestag alleine werden wir den Weg in den
Überwachungsstaat nicht stoppen können. Notwendig ist eine neue
außerparlamentarische Opposition zur Verteidigung unserer Grundrechte.