Letzte Aktualisierung: München, den 24.09.2003

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DEUTSCHLAND UND EUROPÄISCHE UNION:

Der Zweck heiligt den Krieg

Die Europäische Union entwickelt eine eigene Militärstrategie

 

Am 20. Juni ’03 beim EU-Gipfel im nordgriechischen Porto Karras stellte der Hohe Beauftragte der EU-Außenpolitik, Javier Solana den Entwurf einer umfassenden Europäischen Sicherheitsstrategie vor, die bei allen 25 Regierungschefs der alten und künftigen EU-Staaten einhellige Zustimmung fand.

 

Die gemeinsame EU-Militärdoktrin soll bis Ende Dezember 2003 ausformuliert und dann beschlossen werden. In ihr sollen die globalen Interessen Europas definiert und eine gemeinsame Strategie entwickelt werden, um europäische Interessen „notfalls mit militärischer Gewalt“ weltweit durchzusetzen.

 

In dem auf dem EU-Gipfel abgesegneten Entwurf heißt es:

 

Die EU müsse als „globaler Akteur weltweite Verantwortung übernehmen“. Die EU müsse bereit sein

– zu robusten Interventionen

– zum Einsatz militärischer Gewalt als letztem Mittel

– zum vorsorglichen pre-emptiven politischen und militärischen Engagement

 

 – gegen den internationalen Terrorismus

 – gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen

 – um in gescheiterten, nicht mehr funktionierenden Staaten die Ordnung wieder herzustellen.“

 

Solana erklärte:

 

Die „erste Linie der Verteidigungslinie“ der EU werde häufig weit weg von den europäischen Grenzen, etwa auf dem „Balkan, im Nahen Osten, in Russland und in Übersee“ liegen.

 

Die EU müsse „bereit sein zu handeln, bevor eine Krise ausbricht“, und diejenigen Staaten, die sich nicht an internationale Regeln halten, müssten „begreifen, dass sie dafür einen Preis bezahlen.“

 

In diesem Sinne wurde gleich dem Iran gedroht. Die EU verlangte von Teheran, endlich unbeschränkte UN-Inspektionen in seinen Atom-Anlagen zuzulassen.

 

Die US-Strategie der offenen Gewaltandrohung und der vorbeugenden präventiven Gewaltanwendung wird damit auch zur offiziellen EU-Strategie.

 

Die Äußerung des deutschen Außenministers in Thessaloniki war fast identisch mit der von US-Präsident Bush von vor zwei Tagen.

 

Bush: Die Weltgemeinschaft müsse der Regierung in Teheran klar machen, dass „wir den Bau einer Atomwaffe im Iran nicht tolerieren werden“ (SZ, 20.6.2003)

 

Joschka Fischer: Die EU müsse „die mögliche Nuklearisierung eines nahöstlichen Staates verhindern ... mit allen unseren Möglichkeiten“ (SZ, 21.6.2003)

 

Die Bundeswehr als außenpolitisches Machtinstrument

Kernaussagen der neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR)

 

erlassen vom Bundesminister der Verteidigung am 21. Mai 2003

 

Die neuen „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ (VPR) sind eine konsequente Fortschreibung der 1992 entwickelten aggressiven Militärstrategie Deutschlands und der zukünftigen weltweiten Einsatzaufgaben der Bundeswehr. Sie sind die „verbindliche Grundlage“ für die Bundeswehrplanung.

 

Die neuen VPR verzichten (vergleicht man sie mit denen von 1992) weitgehend auf die geradezu nationalimperialistische Argumentation, mit der damals die „legitimen nationalen Interessen Deutschlands“ und seine Bedeutung für Europa definiert wurde und gleichzeitig Großmachtansprüche und eigene „globale Interessen“ angemeldet wurden. Derartige Rhetorik ist heute offensichtlich nicht mehr nötig. (siehe VPR ‘92 am Ende der Ausführung)

 

Die vom damaligen CDU-Verteidigungsminister Rühe verkündete strategische Neuorientierung der außen- und Militärpolitik und die besondere Hervorhebung spezifisch deutscher Interessen, die mit Hilfe weltweit einsetzbarer Streitkräfte wahrgenommen werden sollten, sind längst Konsens zwischen den staatstragenden Parteien und im politisch-militärischen Establishment. Out of Area Einsätze der Bundeswehr gehören seit Mitte der 90er Jahre bereits zur Normalität. Die Orientierung auf ein starkes „militärisch handlungsfähiges Europa“ ist in der EU beschlossene Sache und wird zielstrebig vorangetrieben.

 

1. Endgültiger Abschied vom Grundgesetz

 

Mit unverfrorener Selbstverständlichkeit wird in den VPR die Verfassungswidrigkeit sog. Verteidigungspolitik und der beabsichtigten Bundeswehreinätze offenbart. Zutreffend wird festgestellt, dass es „eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte derzeit und auf absehbare Zeit nicht gibt.“ (Ziffer 9 der VPR) Landesverteidigung „entspricht (deshalb) nicht mehr den aktuellen sicherheitspolitischen Erfordernissen“ (Ziffer 12).

 

„Ausschließlich für die herkömmliche Landesverteidigung dienende Fähigkeiten werden angesichts des neuen internationalen Umfelds nicht mehr benötigt.“ (Ziffer 62)

 

An die Stelle des im GG definierten Verteidigungsfalls „wenn das Bundesgebiet angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht“ ist jetzt von einem „weiten und umfassenden Verständnis von Sicherheitspolitik“ die Rede, das jede Militärintervention ermöglicht und rechtfertigt.

 

 

2. Grenzenlose Bundeswehreinsätze zur Durchsetzung deutscher Interessen

 

Zum „Einsatzspektrum der Bundeswehr“ gehören zukünftig, wenn es der „Wahrung unserer Interessen“ dient, Kriegseinsätze rund um den Globus.

 

Unmissverständlich wird die Bundeswehr als Instrument imperialistischer Einflussnahme definiert. „Die Bundeswehr“, heißt es wörtlich, „sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit“ Deutschlands (Ziffer 71). Sie sei ein „unverzichtbares Instrument“, „unabdingbar, um die Interessen (Deutschlands) und seinen internationalen Einfluss zu wahren“ (Ziffern 72 und 73)

 

„Im Vordergrund“ stünden heute „Einsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, auch über das Bündnisgebiet hinaus“. (Ziffer 10) Verteidigung lasse sich „geografisch nicht mehr eingrenzen (Ziffer 5) „Die politische Bereitschaft und die Fähigkeit, Freiheit, Menschenrecht und Stabilität ... notfalls auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen“ sei unverzichtbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit“ deutscher Außenpolitik. (Ziffer 37)

 

Am deutlichsten (und auch weitgehender als in den VPR von 1992) werden die militärischen Ambitionen Deutschlands in der Ziffer 57 der neuen Richtlinien formuliert. Dort heißt es: „Künftige Einsätze lassen sich wegen des umfassenden Ansatzes zeitgemäßer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Erfordernisse weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art eines Einsatzes. Die Notwendigkeit für eine Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Operationen kann sich weltweit und mit geringem zeitlichen Vorlauf ergeben und das gesamte Einsatzspektrum bis hin zu Operationen mit hoher Intensität umfassen“.

 

Der „politische Zweck“ heiligt also die Mittel und bestimmt den Einsatzauftrag für die Bundeswehr. Trotzdem wird in den VPR frech behauptet: „Grundgesetz und Völkerrecht bilden die Grundlage für alle Einsätze der Bundeswehr.“ (Ziffer 37). Eine glatte Lüge!

 

Schon die bisherigen Einsätze, die Beteiligung am Nato-Krieg gegen Jugoslawien, der Einsatz in Afghanistan, ebenso wie die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für den Krieg gegen den Irak waren weder von der UN-Charta noch vom Weltsicherheitsrat gedeckt. Die Beteiligung an Angriffskriegen ist außerdem Verfassungsbruch.

 

Hervorstechendes Kennzeichen der neuen VPR ist die Beliebigkeit, das Offenhalten aller Varianten künftiger Bundeswehreinsätze. „Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr – mit der möglichen Ausnahme von Evakuierungs- und Rettungsoperationen – werden gemeinsam mit Verbündeten und Partnern im Rahmen von VN, NATO und EU stattfinden“ (Ziffer 42)

 

Alles ist möglich, und zu jedem Zweck: Kriegseinsätze mal mit der NATO, mal mit der EU, mit der UNO, aber auch ohne sie.

 

Die internationalen Einsätze der Bundeswehr würden „eine schnelle Reaktionsfähigkeit“ und „eine ebenso schnelle politische Entscheidungsfähigkeit auf nationaler Ebene erforderlich“ machen (Ziffer 53)

 

Die CDU/CSU, die das schon lange sagt, wird sich darüber freuen. Verteidigungsminister Struck hat auch schon die Umsetzung in die Praxis angekündigt: ein „Entsendegesetz“, mit dem das Parlament entmachtet werden soll. Entscheidungen über Bundeswehreinsätze „am Hindukusch“ und anderswo sollen ohne Parlamentsbeschluss von der Regierung getroffen werden. Der Bundestag wird nur noch im Nachhinein informiert und soll als Feigenblatt ein sog. Rückholrecht erhalten.

 

 

3. Wichtigstes Strategisches Ziel bleibt die EU-Militärmacht

 

In Kontinuität mit den VPR von 1992 wird die Verwirklichung eigenständiger militärischer Handlungsfähigkeit noch einmal ausdrücklich bekräftigt. „Für ihre politische Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit ist es unabdingbar, dass (die EU) umfassend in allen Politikbereichen handlungsfähig wird.“ Krisen müsse die EU „mit einer breiten Palette ziviler und militärischer Fähigkeiten begegnen können.“ (Ziffer 50)

 

„Auch die Globalisierung“ mache ein „voll handlungsfähiges Europa erforderlich“. Besonders hervorgehoben wird die „Schlüsselrolle“, die Deutschland bei den Beschlüssen für die „Ausgestaltung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gespielt hat. Die ESVP beruhe zwar auf Partnerschaft mit der NATO, sie ermögliche jedoch auch „selbständiges europäisches Handeln, wo die NATO nicht tätig sein muss oder will.“ (Ziffer 40)

 

Damit die Bundeswehr ihren zukünftigen weltweiten Aufgaben gerecht werden könne, müsse sie „rasch verfügbar und durchhaltefähig sein“ (Ziffer 90). „Priorität“ hätten „strategische Verlegung, weltweite Aufklärung und interoperable Führungssysteme“. (Ziffer 92)

 

4. Neu in den VPR:

Jetzt auch Bundeswehreinsätze im Inneren

 

Was wir bisher ausschließlich als Forderungen der CDU/CSU kennen, steht jetzt in den neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien. SPD-Verteidigungsminister Struck will die Bundeswehr zukünftig auch im Inneren des Landes einsetzen. „Angesichts der gewachsenen Bedrohung“ stellen sich „zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Innern“ (Ziffer 75).

 

Laut VPR sollen in Zukunft die „Streitkräfte immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr gewährleistet werden kann.“ (Ziffer 80)

 

Der Bundeswehreinsatz im Innern wird zwar mit der Bedrohung durch „terroristische Angriffe“ begründet, doch gegen einen unsichtbaren Feind ist auch die best ausgerüstete Armee denkbar ungeeignet. Offensichtlich befürchtet die Bundesregierung in nicht allzu ferner Zukunft den „inneren Notstand“, Massenproteste und Streiks auf Grund zunehmender sozialer Verwerfungen, denen die Polizei nicht mehr „Herr“ wird. Eine besondere Pointe: „Grundwehrdienstleistende und Reservisten“ heißt es in den VPR, „kommen dabei in ihrer klassischen Rolle zum Einsatz“. Gemeint ist damit wohl die „klassische Rolle“ der Armee zum Schutz des Staates und der herrschenden „Ordnung“ vor dem Zorn der Bevölkerung.           

 

Claus Schreer

 

Verteidigungspolitische Richtlinien von 1992

 

Die „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ von 1992 waren das erste regierungsamtliche Dokument, mit dem das stärker gewordene – von den Fesseln der Nachkriegsordnung befreite – souveräne Deutschland seinen weltpolitischen Geltungsanspruch anmeldete.

 

Es ging, wie es wörtlich hieß, darum, „die Rolle des vereinten Deutschland in und für Europa, einschließlich seiner strategischen Horizonte neu zu bestimmen“. Die damaligen „Richtlinien“ waren die erste „Konzeptionelle Grundlage“ für die strategische Neuorientierung Deutschlands. Es ging um neue Weichenstellungen in der Außen- und Militärpolitik, insbesondere um die Neuausrichtung der Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsstreitmacht.

 

Erstmals wurde der Anspruch Deutschlands „auf ungehinderten Zugang zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt“ erhoben. Erstmals wurde offiziell betont, dass sich die „legitimen nationalen Interessen (Deutschlands) nicht in jedem Einzelfall mit den Interessen der Verbündeten und anderer Partner decken“, dass sich „Sicherheitspolitik“, d.h. der Einsatz der Bundeswehr, „weder inhaltlich noch geografisch eingrenzen“ lasse, und dass es im Interesse der „nationalen Zielvorstellungen“ Deutschlands und eine Aufgabe von „strategischem Rang“ sei, „Europa zum globalen Akteur ... und in der Außen- und Sicherheitspolitik handlungsfähig zu machen.“

 

Mit einem kaum noch zu überbietenden nationalen Pathos wurde schließlich das besondere Interesse Deutschlands und seine Schlüsselfunktion für eine starke militärisch handlungsfähige EU hervorgehoben. Deutschland müsse „neue Verantwortung übernehmen ... Unser Land besitzt aufgrund seiner politischen und wirtschaftlichen Potenz eine Schlüsselrolle für die Fortentwicklung der europäischen Strukturen.

 

Ohne Deutschland ist es unmöglich, die osteuropäischen Völker zu integrieren. Ohne Deutschland wird es keine Sicherheitsstruktur in und für Europa geben, die auch die Sicherheitsinteressen der jungen Demokratien befriedigt. Ohne Deutschland werden die durch kommunistische Kommandowirtschaft ruinierten Staaten ökonomisch und sozial nicht gesunden; denn nur mit Deutschland wird die Europäische Gemeinschaft ihre politisch-ökonomische Dynamik entfalten und als Kraftquelle für den wirtschaftlichen Gesundungsprozess ganz Europas bereit stehen können. In dieser Situation ist Deutschland eine maßgebliche Bezugsgröße für die Politk und seine Partner. Dabei decken sich unsere Einflussmöglichkeiten mit den wichtigsten Gestaltungsaufgaben und Chancen im Europa der Zukunft.“

 

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