Bundesverwaltungsgericht
Deutsche Kriegsunterstützung "ein völkerrechtswidriges Delikt"
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil die deutschen Unterstützungsleistungen für den Krieg gegen den Irak als "völkerrechtswidriges Delikt" gebranntmarkt. Das Gericht nennt insbesondere die Gewährung von Überflugrechten, die Nutzung von US-Stützpunkten in der Bundesrepublik als Basis und Drehscheibe für die Militäroperationen gegen den Irak, die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr, die AWACs-Einsätze und die Bewachung von US-Militäreinrichtungen.
Hätte das Gericht über eine Klage gegen die Bundesregierung zu entscheiden gehabt, dann wären Schröder, Fischer und Struck wegen Völkerrechts- und Verfassungsbruch verurteilt worden. Dies war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging in diesem Fall um die Befehlsverweigerung des Bundeswehrmajors Florian Pfaff. Er hatte sich geweigert, an militärischen Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak mitzuarbeiten.
Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Objektiver Sinn und Zweck dieser Maßnahmen war, das militärische Vorgehen der USA und Großbritanniens zu erleichtern oder gar zu fördern." Und: "Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt ist selbst ein völkerrechtswidriges Delikt." Selbstverständlich gebe es keinerlei Beistandsverpflichtungen im Falle eines gegen die UN-Charta verstoßenden Angriffskrieges.
"Die Bundesrepublik Deutschland darf auf ihrem Territorium keine der Konfliktparteien unterstützen ... Der neutrale Staat ist zum aktiven Tätigwerden und damit zum Einschreiten verpflichtet, um die Neutralitätsverletzung zu beenden." Er ist, wenn eine der Kriegsparteien sein Territorium "als Basis für militärische Operationen im weitesten Sinne nutzt, völkerrechtlich gehalten, jede Verletzung seiner Neutralität, wenn nötig mit Gewalt zurück zu weisen." Deutschland wäre verpflichtet gewesen, die amerikanischen und britischen Truppen "daran zu hindern, an den Kampfhandlungen teilzunehmen ... und sie, nach Beginn des bewaffneten Konflikts, zu internieren."
Dass die Bundesregierung aus diesem Urteil die richtigen Konsequenzen zieht, ist selbstverständlich nicht zu erwarten. Die deutsche Unterstützung für die Aggressoren und für ihre illegale Besatzungsherrschaft im Irak wird fortgesetzt. Rund 80 Prozent des Nachschubs für die US-Truppen laufen weiterhin über Deutschland. Immerhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Klage von Florian Pfaff völlig recht. Gleichzeitig bestätigt das Urteil die von der Antikriegsbewegung vertretene Position, dass bei völkerrechtswidrigen Angriffskriegen nicht nur die Verweigerung von Befehlen, sondern auch aktiver Widerstand legitim sind.